Kofo am 8.01.03
„Rentenreform und Grundsicherung“Referent: Dirk R. Schuchardt (Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz) An diesem Kofo-Abend rechneten wir mit wenig Gästen. Die Temperaturen waren eisig und die Straßen glatt. Trotzdem haben sich mehr als 40 Besucher eingefunden. Leider fiel uns zu spät ein: Glühwein und Tee wären die richtigen Begrüßungsgetränke gewesen. Wenn es im Februar wieder so kalt ist, werden wir an heiße Getränke denken! Unter den Besuchern waren viele ältere Gäste, aber auch einige jüngere. Das hat uns gefreut, denn für junge Leute ist es schwer zu verstehen, dass das Thema „Rente“ jetzt schon wichtig ist. Der Referent Dirk Schuchardt brachte in seinem interessanten und lebendigen Vortrag (unterstützt durch Powerpoint) eine umfassende Information über die Organisation der Rentenversicherung und über neue Renten-Gesetze: Rentenreform, Grundsicherung und Renteninformation. Es ist unmöglich, diesen umfangreichen Vortrag hier kurz zusammenzufassen. Deshalb
beschränke ich mich hier auf zwei aktuelle Bereiche: Renteninformation
und Grundsicherung.
Jede/r Versicherte (ab 27 und schon 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt) bekommt ab 2004 jedes Jahr eine Renteninformation. Man muss aufpassen: Der Brief kommt nicht von einer privaten Versicherung. Es ist keine Werbung! In der Renteninformation steht:
- Wie hoch ist meine Rente, wenn ich jetzt nicht mehr arbeite ? - Wie hoch ist meine Rente ab 65 Jahre, wenn mein Lohn gleich bleibt (Hochrechnung) ? Aber Vorsicht: Wenn man arbeitslos wird, weniger verdient, mit der Arbeit aufhört (z.B. Kinder betreuen, Angehörige pflegen), stimmt die Hochrechnung nicht mehr. - Wie hoch ist meine Rente, wenn ich so schwer krank bin, dass ich nicht mehr arbeiten kann („Erwerbsgemindert“)? In der DGZ 1/2001 kann man eine ausführliche Erklärung zur Renteninformation nachlesen.
Dirk Schuchardt bietet jetzt schon eine persönliche Renteninformation an: Sie
können hier das Formular herunterladen und per Brief, Fax oder E-Mail
an die LVA
Rheinprovinz schicken: Wenn Sie einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung haben, müssen Sie diese Unterlagen (im Original) mitbringen: - Gültiger Personalausweis - Schulzeugnisse und Studienbescheinigungen ab dem 16. Geburtstag - Ausbildungsvertrag und Berufsabschlusszeugnis - Geburtsurkunden der Kinder - Versicherungskarte / Beitragsunterlagen Wichtig: Jeder Versicherte muss alle Daten lückenlos sammeln: Ausbildung (mit Ausbildungsvertrag und Gesellenbrief nachweisen), Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung. Grundsicherung: Bisher haben sich manche alte Menschen mit wenig Rente geschämt, zum Sozialamt zu gehen. Sie hatten auch Angst, dass das Sozialamt die Sozialhilfe von ihren Kindern zurückholt. Deshalb gibt es seit dem 1.Januar 2003 die „bedarfsorientierte Grundsicherung“. Sie ist keine „Grundrente“. Sie soll Rentnerinnen und Rentner vor Altersarmut schützen. Die Grundsicherung ist ein Zuschuss. Sie wird nicht von den Kindern zurückgefordert (Ausnahme: ein Kind verdient über 100.000 Euro/Jahr). Die Grundsicherung ist 15 % höher als die Sozialhilfe. Die Städte zahlen die Grundsicherung. Sie haben dafür neue Grundsicherungsämter eingerichtet. Dort muss man den Antrag stellen. Wichtig: Die Grundsicherung wird nicht rückwirkend gezahlt. (siehe
auch Dirk Schuchardt „Grundsicherung statt Sozialhilfe“ DGZ 11/2002) Während des Vortrags und in der Diskussion gab es zahlreiche Fragen. Zum Teil hatten die Fragesteller private
Informationswünsche. Ich nenne hier 3
Fragen, die allgemein interessant sind:
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Fax: (0211) 953-2623 Schreib-Tel: (0211) 953-3503 |
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Internetseiten zum Thema „Rente“:
www.IHRE-Vorsorge.de (beste Website)
www.renteninformation-online.de
1 Versichertenälteste arbeiten ehrenamtlich. Sie beraten bei Rentenanträgen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind.
Text: Helga Ulbricht Fotos: Frank Brüggemann und Helga Ulbricht
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